Menschen die nicht dem Idealbild der Nationalsozialisten entsprachen, hatten in deren Augen kein Lebensrecht. Dies traf nicht nur auf politische Gegner oder "rassische" Gegner zu, sondern auch auf Menschen, die in den Augen der Nationalsozialisten "krank waren". Als erste Maßnahme wurden diese Menschen von nationalsozialistischen Ärzten zwangsoperiert und unfruchtbar gemacht.
Der Ausbruch des 2. Weltkriegs brachte die Nationalsozialisten auf den Gedanken Spitalsbetten, Ärzte, Nahrungsmitteln und Medikamente einzusparen. Um dies zu erreichen, sollten jene Menschen nicht mehr nur unfruchtbar gemacht, sondern getötet werden. Hitler nannte dies höhnisch "Gnadentod". (siehe Bild)
Ab Herbst 1939 wurde begonnen, Kinder in speziellen "Kinderfachabteilungen" zu töten. Kurze Zeit darauf begann auch die Tötung von erwachsenen AnstaltspatientInnen. Der Großteil der PatientInnen der psychiatrischen Anstalten im Deutschen Reich wurde für die "Euthanasie" (schöner Tod) ausgewählt und in Tötungsanstalten, unter anderem in Schloss Hartheim, durch Gas ermordet.
Die Tötungsmethoden in den Euthanasieanstalten brachten den Nationalsozialisten Erfahrungen, die sie später in den Vernichtungslagern anwendeten, um damit Millionen zu ermorden.